Mindestdeckung bei Kfz-Versicherungen
Jeder Halter eines Kraftfahrzeuges, welches aktiv am Straßenverkehr teilnimmt, ist gesetzlich verpflichtet eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Sie garantiert den Versicherten im Falle von Sach-, Personen- oder Vermögensschäden, die mit diesem Fahrzeug verursacht wurden, entsprechenden Versicherungsschutz.
Sie trägt den verschuldens-abhängigen Schaden am anderen Verkehrsteilnehmer, nicht jedoch den eigens erlittenen Schaden. Um jeden Verkehrsteilnehmer ausreichend zu schützen hat der Gesetzgeber Mindestversicherungssummen eingeführt, die nicht unterschritten werden dürfen. Die Mindestdeckung bei einer Kfz-Versicherung bezeichnet die Summe die der Versicherer garantiert zu zahlen, falls sein Versicherter schuldig ist.
Sie entspricht dabei der untersten Grenze der Deckungssumme. Das Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) §4 Absatz 1-2 sieht laut Gesetzgeber die folgende unterste Deckungssumme bei Kraftfahrzeugen vor:
für Personenschäden 7,5 Mio. Euro, für Sachschäden 1 Mio. Euro, für reine Vermögensschäden 50.000 Euro.
Aufgrund dieser nicht mehr ganz zeitgemäßen Vorgaben kann es unter Umständen besser sein, eine Haftpflichtversicherung mit höherer oder unbegrenzter Deckung abzuschließen, dies lässt sich leicht mit einem Kfz Versicherungsvergleich ermitteln. Im zweiten Fall leistet die Versicherung pro geschädigter Person bis zu 15 Mio. Euro und unbegrenzt für Sach- und Vermögensschäden.
Wer direkt zum Kfz Versicherungsrechner springen möchte, kann dafür diesen nutzen -> hier lang.
